Allgemeine Geschäftsbedingungen
PRÄAMBEL
1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Unternehmen alex-web-studio der als
Alexander Kost unter www.alex-web-studio.de als "Auftragnehmer" bezeichnet. Alle
nachfolgenden Bestimmungen im Text beziehen sich darauf.
2. Vertragsgegenstand: alex-web-studio erbringt Dienstleistungen im Bereich Webdesign,
Webentwicklung, Hosting und Wartung nach den individuellen Anforderungen des Kunden.
3. Leistungsumfang: Die vereinbarten Leistungen werden gemäß dem im Vertrag festgelegten
Umfang erbracht. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen sind separat zu vereinbaren
und können zu zusätzlichen Kosten führen.
4. Vergütung: Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Konditionen.
Rechnungen sind innerhalb von [Anzahl] Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle
notwendigen Informationen und Materialien zeitnah zur Verfügung zu stellen, die für die
Leistungserbringung durch alex-web-studio erforderlich sind.
6. Abnahme und Mängel: Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine Abnahme durch den
Auftraggeber. Eventuelle Mängel sind unverzüglich zu melden, damit alex-web-studio diese
beheben kann.
7. Haftung: alex-web-studio haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden
durch externe Faktoren wie Serverausfälle, Datenverluste oder höhere Gewalt wird keine
Haftung übernommen.
8. Vertragsdauer und Kündigung: Der Vertrag läuft für die im Vertrag festgelegte Dauer. Eine
Kündigung muss schriftlich erfolgen und unterliegt den vereinbarten Fristen.
9. Datenschutz: alex-web-studio verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des
Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln.
10. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist der Sitz von alex-web-studio.
§1 GELTUNGSBEREICH
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung Leistungen von
alex-web-studio, Alexander Kost, www.alex-web-studio.de die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten meine Geschäftsbedingungen auch ohne
ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
(3) Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit
widersprochen.
§2 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde
ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden
und des Auftragsnehmer kommt durch die schriftliche oder in Textform abgegebene
Annahmeerklärung zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
(2) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch Auftragsnehmer ersetzt die
Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung erklärt der Kunde die
Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
(3) Angebote von Auftragsnehmer in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der
Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche
Zusicherung erfolgt.
§3 LEISTUNGSUMFANG
(1) Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege
von Websites und Onlineshops, sonstige Grafikdienstleistungen, Marketing und
SEO-Dienstleistungen.
(2) Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden.
Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von
Auftragnehmer, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss
Auftragnehmer nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um
den Vertragszweck zu erreichen.
(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Auftragnehmer zum Zweck
der Anpassung an die Belange des Kunden kann dem Kunden der erforderliche Mehraufwand in
Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen
Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Auftragnehmer schriftlich
darauf hingewiesen hat.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Webseite rechtliche
Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich
ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:
I. die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
II. Informationspflichten nach § 312 BGB (Fernabsatzverträge);
III. Informationspflichten nach § 312i und j BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
IV. Prüfpflichten bei Linksetzung;
V. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
VI. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
VII. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch
Nutzungsrechte). Für die Einhaltung dieser Pflichten ist allein der Kunde verantwortlich.
Sollte Webdesign Hammer ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten
verletzt, so ist Webdesign Hammer berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§4 PREISE UND ZAHLUNG
(1) Es gilt entweder der festgelegte Stundensatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder
der individuell vereinbarte Festpreis. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache
im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine
zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
(2) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten,
Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit
keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der
Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt
insbesondere für Mehraufwand infolge:
a. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c. von Aufwand für Lizenzmanagement,
d. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen,
e. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen,
f. Erweiterung des vorher abgesprochenen Inhalts der Webseite (weitere Bilder und Texte
hinzufügen, Unterseiten hinzufügen, weitere Funktionen einbauen, die zum Zeitpunkt des
Angebots nicht bekannt waren.)
(3) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe
von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des
Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
(4) Der Kunde muss damit rechnen, dass Auftragnehmer Zahlungen zunächst auf ältere Schulden
anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann
Auftragnehmer Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
(5) Auftragnehmer ist berechtigt, für Web- oder Shopdesign eine Vorauszahlung in Höhe von
der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§5 TERMINE, FRISTEN UND LEISTUNGSHINDERNISSE
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform.
(2) Ist für die Leistung von Auftragnehmer die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder
vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser
Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
(3) Bei Verzögerungen infolge von:
a. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder
Softwaredefizite), soweit sie Auftragnehmer nicht bekannt waren oder bekannt sein
mussten,
c. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller, Plugin
Komplikationen, Hosting Probleme etc.),verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin
entsprechend.
(4) Soweit Auftragnehmer seiner vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer
Gewalt oder anderer für Auftragnehmer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht
erbringen kann, treten für Auftragnehmer keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur
geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen
Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§6 ABNAHME
(1) Der Kunde muss die Leistungen von Auftragnehmer unverzüglich abnehmen, sobald
Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft mitteilt.
(2) Die Leistungen von Auftragnehmer gelten als abgenommen, wenn Auftragnehmer die
Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung
mitgeteilt hat:
a. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten
sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10
Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln
verweigert,
b. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich
ins Netz stellt und somit den Passwortschutz deaktiviert oder Auftragnehmer damit
beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel, der von
Auftragnehmer erbrachten Leistungen beruht.
(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der
Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis
nehmen müssen.
§7 MITWIRKUNGSPFLICHT
(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites
zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
(2) Soweit Auftragnehmer dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer
angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die
Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Auftragnehmer
keine Korrekturaufforderung erhält.
(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner
Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl
kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende
Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
(4) Wenn Auftragnehmer dies für erforderlich hält, stellt der Kunde die Hosting Umgebung
(Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen
entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung und leitet
entsprechende Zugänge an Auftragnehmer weiter.
(5) Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Auftragnehmer
wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe von
Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den
störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege verantwortlich.
§8 HAFTUNG DES KUNDEN
(1) Der Kunde muss sicherstellen, dass er alle erforderlichen Rechte bezüglich der Inhalte
wahrt.
(2) Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit
von Symbolen, Logos, Domainnamen und sonstigen Materialen, die der Kunde bereitstellt,
haftet Auftragnehmer nicht. Falls der Kunde konkrete Handlungsanweisungen gibt, ist der
Kunde selbst für die rechtliche Zulässigkeit der Umsetzung durch Auftragnehmer
verantwortlich.
(3) Der Kunde haftet selbst für die Richtigkeit von Angaben wie Preisen, Terminen, Texten
und Übersetzungen, die er macht oder übermittelt. Der Kunde muss die auf der Webseite
eingebundenen Inhalte vor und nach Veröffentlichung inhaltlich kontrollieren.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die
sich, auf der Webseite falsch oder fehlerhaft dargestellten Angaben ergeben, sofern diese
nicht mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(5) Auftragnehmer kann nicht haftbar gemacht werden für den Fall des Verlustes von Daten
(z.B. durch Computerviren oder im Verlauf eines technisch bedingten Upgrades der Seite / des
CMS / der Datenbank / der PHP-Version/ des Hostings), sofern Webdesign Hammer nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden
bzw. Vertretenmüssen Auftragnehmer die erforderlichen Daten erneut unentgeltlich zu
übermitteln. (6) Die Kosten, die aus seiner Mitwirkungs- und Handlungspflicht entstehen,
trägt allein der Kunde.
§9 NUTZUNGSRECHTE
(1) Auftragnehmer räumt dem Kunden ein Einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme des
Verwenders ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt
Auftragnehmer Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der
Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet
beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von
Auftragnehmer.
(2) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Auftragnehmer über den Umfang der Nutzung
schriftlich Auskunft zu erteilen. Auftragnehmer geht bei der Verwendung von Vorlagen, Bild
und Textmaterial des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind
oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
(3) Auftragnehmer nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in
Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden
können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial
nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Auftragnehmer keinen Einfluss
hat, zur Verfügung steht. Auftragnehmer wird sich in diesem Fall nach besten Kräften
bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
(4) Auftragnehmer kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen
der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 10% in Rechnung stellen. Ein
darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website
erfolgt nicht.
(5) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website
nutzen. Wird Auftragnehmer vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde
Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde Auftragnehmer zum
Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, Auftragnehmer über jede unrechtmäßige Nutzung des
Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der
gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Auftragnehmer dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Auftragnehmer z.
B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Auftragnehmer unverzüglich darüber
informieren.
§10 URHEBERRECHTSVERMERKE UND REFERENZNACHWEISE
(1) Der Kunde räumt Auftragnehmer das Recht ein, einen Vermerk des Erstellers auf der
Website des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Auftragnehmer zu
verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere
Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode
angebrachten Hinweise auf den Urheber.
(2) Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte,
auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere
die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende
Links zu setzen.
§11 GEWÄHRLEISTUNG
(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Auftragnehmer innerhalb der
Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt,
nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch Auftragnehmer ausgebessert oder
ausgetauscht. Auftragnehmer behebt die Mängel kostenfrei. Darüber hinaus gehende
Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
(2) Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als
Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung
und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung
beeinträchtigen.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also
insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung
fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des
Kaufpreises verlangen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der
Kunde außerdem keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, außer Auftragnehmer handelt
vorsätzlich oder grob Fahrlässig.
(5) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen,
muss der Kunde Auftragnehmer binnen 5 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich mitteilen.
Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Auftragnehmer innerhalb von 10 Werktagen
nach dem Erkennen schriftlich mittgeteilt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen
Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen
Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle
oder Fehlermeldungen).
§12 HAFTUNG
(1) Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und
alle überlassenen Vorlagen, Unterlagen und Muster vertraulich und gewissenhaft zu behandeln.
Bei mangelhafter Leistung ist Auftragnehmer zur kostenlosen Nachbesserung nach eigenem
Ermessen verpflichtet. Falls die Nachbesserung fehlschlägt (z. B. aufgrund von Unmöglichkeit
der Leistung), kann der Kunde, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, lediglich
eine Herabsetzung des Kaufpreises oder im Falle der Unmöglichkeit eine Rückgängigmachung des
Kaufvertrages verlangen.
(2) Auftragnehmer strebt durch standardkonforme Erstellung mit CMS-Systemen und Tests mit
aktuellen Browsern eine richtige bzw. angepasste Darstellung der HTML-Webseite auf den
meisten Systemen an. Da die Darstellung bei Verwendung in unterschiedlichen
Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen abweichen kann,
ist Auftragnehmer nicht dazu in der Lage eine Gewährleistung dafür zu übernehmen, dass der
Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt
einheitlich dargestellt wird.
(3) Auftragnehmer haftet nicht für eingesetzte Dritt-Software wie beispielsweise Weebly oder
Shopify. Nach Abnahme durch den Kunden übernimmt Auftragnehmer keine Haftung für Änderungen
an dieser Software (z. B. Einpflegen neuer Plugins und Themes, eigenständige Programmierung
von Erweiterungen). Sobald die Software im Produktiveinsatz steht, gilt sie als abgenommen.
(Freischaltung im Internet, Entfernung des Passwortschutzes). Auftragnehmer weist darauf
hin, dass ggf. eingesetzte Dritt-Software und Fremd-Programme (z. B. Buchungssysteme,
Kontaktformulare Themes, Plugins usw.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können.
Auftragnehmer haftet nicht für durch Mängel oder Sicherheitslücken an Dritt-Software oder
Fremd-Programmen verursachte Schäden oder Ausfälle.
(4) Es ist nicht Aufgabe von Auftragnehmer, die ständige Verfügbarkeit und korrekte Funktion
der Webseite zu überwachen, es sei denn, dies wurde anders vereinbart (separater
Wartungsvertrag). Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, die nicht auf eigenes Verschulden
zurückzuführen sind. Hierzu gehören insbesondere Probleme oder Störungen der
Internetverbindung, der Verfügbarkeit der Webseite, von Maildiensten usw., für die der
Webhosting-Provider verantwortlich ist.
(5) Schadensersatzansprüche gegen Auftragnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Auftragnehmer selbst oder
seinen Erfüllungsgehilfen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz
beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung
auslösende Handlung begangen wurde. Falls in einem spezifischen Fall die gesetzlichen
Verjährungsfristen dazu führen, dass Auftragnehmer einer kürzeren Verjährungsfrist
unterliegt, dann gelten diese verkürzten Fristen. Ansonsten gelten die gesetzlichen
Bestimmungen des BGB für alle weiteren Schadensersatzansprüche.
(6) Die Haftung von Arbeitnehmer ist auf die typischen Schäden beschränkt, die bei
vergleichbaren Geschäften dieser Art bei Vertragsabschluss oder spätestens bei
Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Für Mängelfolgeschäden, die aus einer Verletzung nicht
wesentlicher Pflichten entstanden sind, haftet Auftragnehmer nicht.
§13 PFLICHT DES KUNDEN ZUR DATENSICHERUNG
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die
Neuinstallation von Plugins und Themes, aber auch die Veränderung der installierten Version
der Webseite das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet,
vor Neuinstallation oder Veränderung der Webseiten Version durch eine umfassende
Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
(2) Der Kunde ist dazu nicht verpflichtet, wenn ein entsprechender Wartungsvertrag mit
Auftragnehmer geschlossen wurde.
§14 MARKETING UND WERBEANZEIGEN
(1) Verantwortung für den Inhalt:
Falls der Kunde keine einzelnen Anzeigen Entwürfe
freigibt, wird Auftragnehmer sich bemühen, relevante und hochwertige Anzeigen im Interesse
des Kunden zu posten oder zu teilen. Trotzdem liegt die inhaltliche Verantwortung immer beim
Kunden. Die Erstellung solcher Anzeigen ist gesondert zu vergüten.
(2) Werbe- und Anzeigerichtlinien:
Wenn der Kunde Auftragnehmer mit Werbemaßnahmen
beauftragt, trägt der Kunde die rechtliche Verantwortung dafür.
(3) Kostenpflichtige Beratungen:
Schriftliche und telefonische Beratungen zu Social Media Marketing und dessen Umsetzung sind
kostenpflichtig und werden entsprechend in Rechnung gestellt.
§15 DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des
Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogene Daten durch Auftragnehmer gespeichert
und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben
werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen
Daten ausdrücklich zu.
(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter
Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
zu widerrufen. Auftragnehmer ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen
Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach
Beendigung des Vertrages.
(4) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im
Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen
wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu
schützen.
(5) Auftragnehmer weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen
oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§16 KÜNDIGUNG UND VERTRAGSAUFLÖSUNG
(1) Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss ordentlich
kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor
Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem
Verstoß gegen § 8 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um
mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Auftragnehmer fristlos kündigen.
(3) Bei Stornierung oder Abbruch von Aufträgen durch den Kunden, sind bereits erbrachte
Teilleistungen Auftragnehmer nach dem aktuellen Stundensatz zu vergüten. Mit der Bezahlung
dieser Aufwandspauschale erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte, nicht
ausgeführte Entwürfe, Konzepte, Vorlagen und Designs sind unverzüglich an Auftragnehmer
zurückzugeben. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
§17 ANWENDBARES RECHT, FREMDSPRACHE UND GERICHTSSTAND
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr
gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist das Amtsgericht Nürnberg. 90429 Nürnberg, Bayern soweit der Kunde
Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.
(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist
bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die
Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung
möglichst nahekommender Ersatzbestimmung zu treffen.