Allgemeine Geschäftsbedingungen
PRÄAMBEL
1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Unternehmen alex-web-studio der als Alexander Kost unter www.alex-web-studio.de als "Auftragnehmer" bezeichnet. Alle nachfolgenden Bestimmungen im Text beziehen sich darauf.
2. Vertragsgegenstand: alex-web-studio erbringt Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Hosting und Wartung nach den individuellen Anforderungen des Kunden.
3. Leistungsumfang: Die vereinbarten Leistungen werden gemäß dem im Vertrag festgelegten Umfang erbracht. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen sind separat zu vereinbaren und können zu zusätzlichen Kosten führen.
4. Vergütung: Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Konditionen. Rechnungen sind innerhalb von [Anzahl] Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Materialien zeitnah zur Verfügung zu stellen, die für die Leistungserbringung durch alex-web-studio erforderlich sind.
6. Abnahme und Mängel: Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber. Eventuelle Mängel sind unverzüglich zu melden, damit alex-web-studio diese beheben kann.
7. Haftung: alex-web-studio haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden durch externe Faktoren wie Serverausfälle, Datenverluste oder höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.
8. Vertragsdauer und Kündigung: Der Vertrag läuft für die im Vertrag festgelegte Dauer. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und unterliegt den vereinbarten Fristen.
9. Datenschutz: alex-web-studio verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln.
10. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist der Sitz von alex-web-studio.
§1 GELTUNGSBEREICH
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung Leistungen von alex-web-studio, Alexander Kost, www.alex-web-studio.de die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten meine Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
(3) Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.
§2 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und des Auftragsnehmer kommt durch die schriftliche oder in Textform abgegebene Annahmeerklärung zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
(2) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch Auftragsnehmer ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
(3) Angebote von Auftragsnehmer in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
§3 LEISTUNGSUMFANG
(1) Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege von Websites und Onlineshops, sonstige Grafikdienstleistungen, Marketing und SEO-Dienstleistungen.
(2) Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Auftragnehmer, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Auftragnehmer nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Auftragnehmer zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann dem Kunden der erforderliche Mehraufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Auftragnehmer schriftlich darauf hingewiesen hat.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Webseite rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:
I. die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
II. Informationspflichten nach § 312 BGB (Fernabsatzverträge);
III. Informationspflichten nach § 312i und j BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
IV. Prüfpflichten bei Linksetzung;
V. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
VI. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
VII. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist allein der Kunde verantwortlich. Sollte Webdesign Hammer ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Webdesign Hammer berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§4 PREISE UND ZAHLUNG
(1) Es gilt entweder der festgelegte Stundensatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der individuell vereinbarte Festpreis. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
(2) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge:
a. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c. von Aufwand für Lizenzmanagement,
d. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen,
e. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen,
f. Erweiterung des vorher abgesprochenen Inhalts der Webseite (weitere Bilder und Texte hinzufügen, Unterseiten hinzufügen, weitere Funktionen einbauen, die zum Zeitpunkt des Angebots nicht bekannt waren.)
(3) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
(4) Der Kunde muss damit rechnen, dass Auftragnehmer Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Auftragnehmer Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
(5) Auftragnehmer ist berechtigt, für Web- oder Shopdesign eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§5 TERMINE, FRISTEN UND LEISTUNGSHINDERNISSE
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Ist für die Leistung von Auftragnehmer die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
(3) Bei Verzögerungen infolge von:
a. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Auftragnehmer nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller, Plugin Komplikationen, Hosting Probleme etc.),verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
(4) Soweit Auftragnehmer seiner vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Auftragnehmer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Auftragnehmer keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§6 ABNAHME
(1) Der Kunde muss die Leistungen von Auftragnehmer unverzüglich abnehmen, sobald Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft mitteilt.
(2) Die Leistungen von Auftragnehmer gelten als abgenommen, wenn Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat:
a. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt und somit den Passwortschutz deaktiviert oder Auftragnehmer damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel, der von Auftragnehmer erbrachten Leistungen beruht.
(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§7 MITWIRKUNGSPFLICHT
(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
(2) Soweit Auftragnehmer dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Auftragnehmer keine Korrekturaufforderung erhält.
(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
(4) Wenn Auftragnehmer dies für erforderlich hält, stellt der Kunde die Hosting Umgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung und leitet entsprechende Zugänge an Auftragnehmer weiter.
(5) Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Auftragnehmer wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege verantwortlich.
§8 HAFTUNG DES KUNDEN
(1) Der Kunde muss sicherstellen, dass er alle erforderlichen Rechte bezüglich der Inhalte wahrt.
(2) Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit von Symbolen, Logos, Domainnamen und sonstigen Materialen, die der Kunde bereitstellt, haftet Auftragnehmer nicht.
Falls der Kunde konkrete Handlungsanweisungen gibt, ist der Kunde selbst für die rechtliche Zulässigkeit der Umsetzung durch Auftragnehmer verantwortlich.
(3) Der Kunde haftet selbst für die Richtigkeit von Angaben wie Preisen, Terminen, Texten und Übersetzungen, die er macht oder übermittelt. Der Kunde muss die auf der Webseite eingebundenen Inhalte vor und nach Veröffentlichung inhaltlich kontrollieren.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die sich, auf der Webseite falsch oder fehlerhaft dargestellten Angaben ergeben, sofern diese nicht mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(5) Auftragnehmer kann nicht haftbar gemacht werden für den Fall des Verlustes von Daten (z.B. durch Computerviren oder im Verlauf eines technisch bedingten Upgrades der Seite / des CMS / der Datenbank / der PHP-Version/ des Hostings), sofern Webdesign Hammer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen Auftragnehmer die erforderlichen Daten erneut unentgeltlich zu übermitteln.
(6) Die Kosten, die aus seiner Mitwirkungs- und Handlungspflicht entstehen, trägt allein der Kunde.
§9 NUTZUNGSRECHTE
(1) Auftragnehmer räumt dem Kunden ein Einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme des Verwenders ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt Auftragnehmer Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Auftragnehmer.
(2) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Auftragnehmer über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Auftragnehmer geht bei der Verwendung von Vorlagen, Bild und Textmaterial des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
(3) Auftragnehmer nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Auftragnehmer keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Auftragnehmer wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
(4) Auftragnehmer kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 10% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
(5) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird Auftragnehmer vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde Auftragnehmer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, Auftragnehmer über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Auftragnehmer dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Auftragnehmer z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Auftragnehmer unverzüglich darüber informieren.
§10 URHEBERRECHTSVERMERKE UND REFERENZNACHWEISE
(1) Der Kunde räumt Auftragnehmer das Recht ein, einen Vermerk des Erstellers auf der Website des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Auftragnehmer zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
(2) Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§11 GEWÄHRLEISTUNG
(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Auftragnehmer innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch Auftragnehmer ausgebessert oder ausgetauscht. Auftragnehmer behebt die Mängel kostenfrei. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
(2) Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Kunde außerdem keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, außer Auftragnehmer handelt vorsätzlich oder grob Fahrlässig.
(5) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde Auftragnehmer binnen 5 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich mitteilen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Auftragnehmer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen schriftlich mittgeteilt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle oder Fehlermeldungen).
§12 HAFTUNG
(1) Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und alle überlassenen Vorlagen, Unterlagen und Muster vertraulich und gewissenhaft zu behandeln. Bei mangelhafter Leistung ist Auftragnehmer zur kostenlosen Nachbesserung nach eigenem Ermessen verpflichtet. Falls die Nachbesserung fehlschlägt (z. B. aufgrund von Unmöglichkeit der Leistung), kann der Kunde, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, lediglich eine Herabsetzung des Kaufpreises oder im Falle der Unmöglichkeit eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
(2) Auftragnehmer strebt durch standardkonforme Erstellung mit CMS-Systemen und Tests mit aktuellen Browsern eine richtige bzw. angepasste Darstellung der HTML-Webseite auf den meisten Systemen an. Da die Darstellung bei Verwendung in unterschiedlichen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen abweichen kann, ist Auftragnehmer nicht dazu in der Lage eine Gewährleistung dafür zu übernehmen, dass der Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird.
(3) Auftragnehmer haftet nicht für eingesetzte Dritt-Software wie beispielsweise Weebly oder Shopify. Nach Abnahme durch den Kunden übernimmt Auftragnehmer keine Haftung für Änderungen an dieser Software (z. B. Einpflegen neuer Plugins und Themes, eigenständige Programmierung von Erweiterungen). Sobald die Software im Produktiveinsatz steht, gilt sie als abgenommen. (Freischaltung im Internet, Entfernung des Passwortschutzes). Auftragnehmer weist darauf hin, dass ggf. eingesetzte Dritt-Software und Fremd-Programme (z. B. Buchungssysteme, Kontaktformulare Themes, Plugins usw.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Auftragnehmer haftet nicht für durch Mängel oder Sicherheitslücken an Dritt-Software oder Fremd-Programmen verursachte Schäden oder Ausfälle.
(4) Es ist nicht Aufgabe von Auftragnehmer, die ständige Verfügbarkeit und korrekte Funktion der Webseite zu überwachen, es sei denn, dies wurde anders vereinbart (separater Wartungsvertrag). Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, die nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Hierzu gehören insbesondere Probleme oder Störungen der Internetverbindung, der Verfügbarkeit der Webseite, von Maildiensten usw., für die der Webhosting-Provider verantwortlich ist.
(5) Schadensersatzansprüche gegen Auftragnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Auftragnehmer selbst oder seinen Erfüllungsgehilfen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen wurde. Falls in einem spezifischen Fall die gesetzlichen Verjährungsfristen dazu führen, dass Auftragnehmer einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, dann gelten diese verkürzten Fristen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB für alle weiteren Schadensersatzansprüche.
(6) Die Haftung von Arbeitnehmer ist auf die typischen Schäden beschränkt, die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Für Mängelfolgeschäden, die aus einer Verletzung nicht wesentlicher Pflichten entstanden sind, haftet Auftragnehmer nicht.
§13 PFLICHT DES KUNDEN ZUR DATENSICHERUNG
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Plugins und Themes, aber auch die Veränderung der installierten Version der Webseite das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der Webseiten Version durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
(2) Der Kunde ist dazu nicht verpflichtet, wenn ein entsprechender Wartungsvertrag mit Auftragnehmer geschlossen wurde.
§14 MARKETING UND WERBEANZEIGEN
(1) Verantwortung für den Inhalt:
Falls der Kunde keine einzelnen Anzeigen Entwürfe freigibt, wird Auftragnehmer sich bemühen, relevante und hochwertige Anzeigen im Interesse des Kunden zu posten oder zu teilen. Trotzdem liegt die inhaltliche Verantwortung immer beim Kunden. Die Erstellung solcher Anzeigen ist gesondert zu vergüten.
(2) Werbe- und Anzeigerichtlinien:
Wenn der Kunde Auftragnehmer mit Werbemaßnahmen beauftragt, trägt der Kunde die rechtliche Verantwortung dafür.
(3) Kostenpflichtige Beratungen:
Schriftliche und telefonische Beratungen zu Social Media Marketing und dessen Umsetzung sind kostenpflichtig und werden entsprechend in Rechnung gestellt.
§15 DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogene Daten durch Auftragnehmer gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Auftragnehmer ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
(4) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
(5) Auftragnehmer weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§16 KÜNDIGUNG UND VERTRAGSAUFLÖSUNG
(1) Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Auftragnehmer fristlos kündigen.
(3) Bei Stornierung oder Abbruch von Aufträgen durch den Kunden, sind bereits erbrachte Teilleistungen Auftragnehmer nach dem aktuellen Stundensatz zu vergüten. Mit der Bezahlung dieser Aufwandspauschale erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte, nicht ausgeführte Entwürfe, Konzepte, Vorlagen und Designs sind unverzüglich an Auftragnehmer zurückzugeben. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§17 ANWENDBARES RECHT, FREMDSPRACHE UND GERICHTSSTAND
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist das Amtsgericht Nürnberg. 90429 Nürnberg, Bayern soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.
(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommender Ersatzbestimmung zu treffen.